| Beratung und Hilfe zu Erbrecht und Erbschaftssteuer vom Anwalt für Steuerrecht
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| Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im Erbrecht haben fixe Berechnungsgrundlagen. Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer, den Ländern allein fließen die Steuereinnahmen zu. Die Erbschaftssteuer, wie man sie heute kennt, wurde erstmals 1906 im Deutschen Reich eingeführt. Beratung und Information zu Erbrecht und Erbschaftssteuer beugen späteren Belastungen vor. Grundsätzlich ist die Erbschaftssteuer eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen und die Durchsetzung von Ansprüchen im Erbrecht an sich geregelt, kann jedoch problematisch sein. In Unternehmensnachfolgen etwa sollte man im Fall des Falles hinsichtlich Erbrecht alles geregelt haben. Vermeidbaren Belastungen durch Erbschaftssteuer und Streit ums Erbrecht sollte man vorbeugen. Generationswechsel kann bei ungeregelter Unternehmensnachfolge ungeahnte steuerliche Belastungen bringen. Selten ist die sorgfältige Testamentsgestaltung im Erbrecht - die Folgen sind steuerliche Belastungen. |
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geschrieben von giuseppe-arcimboldo am 27.10.2011 - 11:21:56 - letzte Bearbeitung am 12.12.2011 - 20:13:29
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