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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Siegen
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur Angaben zu Art und Dauer) und qualifizierten (Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Arbeitsrechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kot |
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Beratung zum Thema Arbeitsrecht
Arbeitnehmerdiebstahl und mutwillige Beschädigungen von Arbeitgebereigentum berechtigen den Arbeitgeber zur Entlassung des jeweiligen Arbeitnehmers. Die Rechtsanwälte Kotz helfen bei der Durchsetzung der Arbeitgeberrechte. |
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Abfindung bei Kündigung
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Wer einen Rechtsanwalt für dieses Fachgebiet sucht, wird im Fachanwalt für Arbeitsrecht fündig werden. |
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Arbeitszeugnisse
Zur Berufsbezeichnung eines Arbeitgebers gehört nicht nur die Personalführung sondern auch ab und an einmal das Schreiben von Arbeitszeugnissen. Aus diesem Grund gibt es auch diesbezüglich eine große Auswahl an Vorlagen für jede Berufsgruppe. |
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